AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Werkvertrag für Kunden der Adolf Cornels GmbH

  1. Allgemeines
    1. Vertragsabschlüsse und deren Abwicklung erfolgen nur zu diesen Bedingungen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt.
    2. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
    3. Angebote sind freibleibend.
  2. Gefahrtragung und Obhutspflichten
    1. Vom Kunden für die Ausführung des Auftrages bereitzustellende Gegenstände hat der Kunde auf eigene Rechnung und Gefahr bei AC anzuliefern und dort wieder abzuholen. Sie lagern bei AC für Rechnung und Gefahr des Kunden und sind durch diesen selbst zu versichern.
  3. Preis- und Zahlungsbedingungen
    1. Preise verstehen sich netto ab Werk exclusive Umsatzsteuer, Beschaffungskosten, Fracht und Verpackung. Soweit nicht ausdrücklich schriftlich ein Festpreis vereinbart ist und die Leistung innerhalb von 4 Monaten nach Auftragserteilung erbracht werden soll, ist AC bei nachweislichen Kostensteigerungen (z.B. bei Löhnen, Materialpreisen, öffentlichen Abgaben, Kosten der Zulieferer, usw.) zu einer entsprechenden Preiserhöhung berechtigt.
    2. Die Preise sind so gestellt, dass das Altmaterial bei AC verbleibt.
    3. Rechnungsbeträge sind entsprechend innerhalb der eingeräumten Zahlungsziele fällig.
    4. AC ist berechtigt, während der Ausführung des Auftrages Abschlagsrechnungen entsprechend dem jeweiligen Umfang der ausgeführten Leistungen zu erheben.
    5. Gerät der Kunde in Verzug und beseitigt diesen auch nach einer angemessenen Frist nicht, oder werden AC nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Zahlungsfähigkeit oder die Erfüllungsbereitschaft des Kunden als zweifelhaft erscheinen lassen, ist AC berechtigt, die eingeräumten Zahlungsfristen zu widerrufen und vor weiterer Auftragsausführung Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung in Höhe des gesamten Auftragswertes zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten und vom Kunden eine Vergütung für die von AC bereits gemachten Aufwendungen und erbrachten Leistungen zu verlangen.
    6. Der Kunde ist zur Zurückbehaltung von Zahlungen oder deren Aufrechnung mit Gegenansprüchen nur berechtigt, soweit diese unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.
  4. Termine und Fristen
    1. Termine und Fristen für die Ausführung sind nur bei ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung verbindlich. Sie verschieben, bzw. verlängern sich, solange
      der Kunde etwaige Mitwirkungshandlungen nicht vollständig vorgenommen hat.
  5. Gewährleistung und Haftung
    1. Gewährleistungsansprüche gegen AC wegen Mängeln einer gelieferten oder bearbeiteten Sache verjähren ein Jahr nach Übergabe. Im Übrigen gilt die gesetzliche Mängelgewährleistung mit der Maßgabe, dass Schadenersatz nur unter den in 5.2. genannten Voraussetzungen verlangt werden kann.
    2. AC haftet im gesetzlichen Umfang nach dem Haftungsgesetz sowie für Schäden folgender Art aus folgenden Umständen:
      • Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit
      • Verletzung vertraglicher Hauptpflichten
      • Verletzung sonstiger Vertragspflichten, soweit diese auf vorsätzlichem oder grob vorsätzlichem Verhalten von Beauftragten oder leitenden Angestellten von AC oder auf vorsätzlichem Verhalten von Erfüllungsgehilfen beruht.
  6. Eigentumsvorbehalt
    1. Bis zur Erfüllung aller Forderungen von AC gegen den Kunden (auch evtl. Saldoforderungen aus Kontokorrent) bleibt die Ware Eigentum von AC ( Vorbehaltsware).
    2. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware – insbesondere Zahlungsverzug – ist AC berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder Abtretung der Herausgabeansprüche des Kunden gegen Dritte zu verlangen.
  7. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand
    1. Sämtliche Rechtsbeziehungen zwischen AC und dem Kunden unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort ist Brunsbüttel, Gerichtsstand ist Meldorf